Wie die Rürup Rente Selbstständigen nachhaltige Altersvorsorge ermöglicht
Selbständige und Freiberufler, aber auch entsprechend bedienstete Börsenmakler, können dank der Rürup Rente staatliche Vorteile in Anspruch nehmen, um sich eine private Altersvorsorge aufzubauen. Diese funktioniert leicht anders als die Riester Rente für Arbeitnehmer, bietet aber trotzdem viele Vorteile und ist wesentlich besser als die meisten anderen Sparformen.
Jede Menge Steuergutschriften für die private Altersvorsorge
Wesentliches Merkmal der Rürup Rente für Selbständige ist die steuerliche Absetzbarkeit der Einzahlungen in diese Rente. Als Gewähr dafür, dass das Geld für die private Altsrevorsorge dient, gilt die vertragliche Konstruktion. Die angesparten Beträge können nicht vorzeitig ausbezahlt werden, sondern müssen nach dem Renteneintritt in Form von monatlichen Zahlungen an den Sparer zurückgezahlt werden. Damit soll dem Vorsorgezweck Rechnung getragen werden, der ja erst die steuerliche Absetzbarkeit eines großen Teils der Einzahlungen ermöglicht. Im Jahr 2011 konnten so knapp über 3.000 Euro mit einem Berechnungsfaktor von 72 % steuerlich angerechnet werden. Um diesen Betrag wird die Steuerlast gemindert. In der Folge bekommt der Sparer für das alte Jahr Steuern zurück und seine Vorauszahlungen können sich auch an der neuen, zu erwartenden Steuerlast orientieren.
Eigenes Kapital statt einem undefinierten Umverteilungswert
Ein weiteres Merkmal der Rürup Rente wird deutlich, wenn man diese zur gesetzlichen Rentenversicherung abgrenzt. Dort erhält man nur einen relativen Anteil an angenommenen Auszahlungen in der Zukunft, einen sog. Entgeltpunkt. Weder dessen Höhe noch dessen exakter Auszahlungszeitpunkt sind schon heute absehbar, weil auch laufend das Renteneintrittsalter nach oben verschoben wird. Die private Altersvorsorge ist da anders: Sie ist ein Sparvertrag zwischen dem Rürup Sparer und dem Anbieter, für den ähnlich feste Regeln wie bei einer privaten Rentenversicherung gelten. Das Kapital wird auf einem eigenen Konto und in Währungseinheiten individuell angespart. Aus den Ersparnissen und den Zinsen ergibt sich ein Gesamtkontostand, der dann ab Renteneintritt zur Auszahlung der Privatrente genutzt wird. Somit bildet der Sparer ein echtes, eigenes Vermögen und ist nicht den Unbilden des Umverteilungsverfahrens ausgesetzt.
Ein Rentenvertrag á la Rürup verbindet die Vorteile eines eigenen Kontos und eigenen entstehenden Guthabens mit vielen staatlichen Vorteilen. Es entsteht ein eigener Vermögensgegenstand, der klar und deutlich in Geldeinheiten gemessen wird. Die Gegenleistung des Sparers für die saftigen staatlichen Zuzahlungen ist die Vertragskonstruktion und die Auszahlung des Rürup Vertrags erst in der Rentenphase (beispielsweise ab dem 60. Lebensjahr).
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